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Die Betreuung Ihrer Angehörigen wird von der Pflegeversicherung unterstützt.

Die Pflegeversicherung ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie trägt einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege, sofern ein erhöhter Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer nachgewiesen wird.

Das Gutachten für den Pflegegrad.

Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten anfertigen, um die Pflegebedürftigkeit im Einzelnen festzustellen. Das geschieht bei einem – zuvor angemeldeten – Hausbesuch eines Gutachters. Bitte machen Sie es möglich, während des Hausbesuches vor Ort zu sein.

Zeit ist Geld.

Der Gutachter stellt den Zeitbedarf für die persönliche Pflege (Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung in einem Pflegegutachten fest. Die Entscheidung zur Einstufung trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des Pflegegutachtens. Je nach Pflegegrad bestehen für Ihre Angehörigen unterschiedliche Leistungsansprüche.

Leistungen der Pflegekassen nach § 37 SGB XI monatlich (in EUR):

Pflegegrad Punkte §15 SGB XI Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegeld
1 12,5 bis unter 27 geringe 125 € in Sachleistungen
2 27 bis unter 47,5 erhebliche 316 €
3 47,5 bis unter 70 schwere 545 €
4 70 bis unter 90 schwerste 728 €
5 90 bis unter 100 schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 901 €

Sie können über die Beträge der Pflegekasse frei verfügen. Das heißt, dass diese Beträge auch für den Einsatz der pflege-unterstützenden Haushaltshilfen aus Osteuropa verwendet werden dürfen, die Ihnen inpetto24 vermittelt.